Regeln für die Arbeit im Schulnetzwerk

Benutzerordnung
für Multimedia-Klassenräume und das Computer-Netzwerk an der Maria Sibylla Merian-Gesamtschule.

Die Benutzerordnung klärt die Zuständigkeit und den Fürsorgeauftrag der Kolleginnen und Kollegen. Sie stellt darüber hinaus die notwendigen Regeln auf, die von den Schülerinnen und Schülern und allen weiteren Benutzern für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs einzuhalten sind.

Abrufen von Internetseiten: Jugendschutz

Alle Benutzer und Benutzerinnen erklären ausdrücklich, dass sie aktiv den Abruf von Informationen verhindern werden, die anstößig, menschenverachtend oder jugendgefährdend sein können, insbesondere aber:

  • Seiten mit rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Inhalten
  • Seiten mit gewaltverherrlichenden Inhalten
  • Seiten mit Videospielen, die die Tötung oder Verletzung zum Ziel haben
  • Seiten mit pornografischen und kinderpornografischen Inhalten
  • Inhalte, die in irgendeiner Form dazu führen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen psychischen oder materiellen Schaden oder Leid zuzufügen.

Diese Erklärung bezieht sich auf sämtliche darstellbaren Medienformen wie: 

Text, Bild, Video, Songs und sonstige Formen.

(Ergänzung von Januar 2007)

Verhalten im Multimedia-Klassenraum

  • Jeder Benutzer trägt durch seine Mithilfe dafür Sorge, dass nachfolgende Benutzer erfolgreich arbeiten und lernen können. Jeder noch so gut gemeinte Eingriff in die Voreinstellungen stellt in erster Linie eine Veränderung dar, die das Ausüben erlernter Tätigkeiten behindert und damit störend wirkt. 
  • Vorschläge zu technischen oder organisatorischen Verbesserungen im Netzwerk werden vom Administrator gerne entgegengenommen.
  • Die Arbeitsstationen sind nach dem Gebrauch ordnungsgemäß herunterzufahren, damit sichergestellt ist, dass die Benutzer ordentlich vom Netzwerk abgemeldet sind.
  • Stühle, Tastaturen und Mäuse sind ordentlich am Tisch zu hinterlassen, damit die Reinigungskräfte ungehindert ihren Dienst versehen können.
  • Das Essen und Trinken ist im Multimedia-Klassenraum nicht gestattet.
  • Benutzer, die vorsätzlich gegen die Benutzerregeln verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.

    Aufsicht
  • Die Aufsicht der im Multimedia-Klassenraum arbeitenden SchülerInnen ist jederzeit sicherzustellen.
  • Oberstes Ziel ist ein technisch störungsfreier Betrieb. Damit dies gewährleistet werden kann, müssen auftretende Fehler mit der entsprechenden Fehlermeldung dem Administrator mitgeteilt werden. 
  • SchülerInnen der Sek. I dürfen sich nicht unbeaufsichtigt im Multimedia-Klassenraum aufhalten und müssen des Raumes verwiesen werden.
  • KollegInnen, die SchülerInnen der Sek. II, mit Aufgaben im Multimedia-Klassenraum betrauen, überwachen die ordnungsgemäße Beendigung der Arbeiten und tragen die Verantwortung für evtl. auftretende Fehlbedienungen und Beschädigungen, die während ihrer Abwesenheit auftreten. Die Aufsicht muss deshalb erreichbar sein. 
  • Die Lehrkräfte sollten im Falle von Beschädigungen rekonstruieren können, welcher Schüler an welchem PC gearbeitet hat.
  • Zur Sicherstellung von planbaren Auslastungen des Multimedia-Klassenraums müssen Reservierungen für Unterrichtsreihen frühzeitig beim Administrator angemeldet werden.

    Software und Installation
  • Ohne Rücksprache dürfen keine Veränderungen bzw. Neuinstallationen an der Software-Ausstattung vorgenommen werden.
  • Auch aus Gründen des Lizenzrechts und wegen Virengefahren ist es nicht gestattet, Programme von zu Hause mitzubringen und diese auf den Rechnern zu installieren.
  • Neuinstallationen werden zentral in Absprache mit dem Administrator vorgenommen.
  • Benutzer, die unbefugt lizensierte Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich vor dem Gesetz strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

    Downloads
  • Das Herunterladen von Dateien aus dem Internet (Download) ist nur mit der Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft zulässig. Für Downloads sollten vorzugsweise Zeitpunkte gewählt werden, an denen der Internetzugang und die Netzgeschwindigkeit nur durch wenige Benutzer belastet ist.

    Versenden von Informationen ins Internet
  • Werden Informationen ins Internet versandt, geschieht dies unter der Domäne bzw. dem Namen der Maria Sibylla Merian-Gesamtschule. Jede versendete Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der Maria Sibylla Merian-Gesamtschule in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internet-Zugang der Maria Sibylla Merian-Gesamtschule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.

    Disketten und Viren
  • Der Einsatz von Disketten ist nur dann gestattet, wenn die/der unterrichtende KollegIn dies den SchülerInnen erlaubt. Der Einsatz von Disketten ist auf das notwendige Maß zu beschränken, damit die Virengefahr minimiert wird.

    Drucken
  • Das Drucken von Dokumenten und Bildern ist nur nach vorheriger Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft gestattet. Um die Druckkosten gering zu halten, ist vor dem Ausdrucken die Seitenansicht am Bildschirm zu kontrollieren.

    Datenschutz und Datensicherheit
  • Hinweis: Alle auf dem Netzwerk befindlichen Daten (einschl. persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff des Netzwerkadministrators.
  • Im Netzwerk sind die Systembereiche und persönlichen Bereiche durch Passwörter geschützt. Im Interesse eines wirksamen Schutzes gegen unbefugte Zugriffe sind diese geheim zu halten. Die Passwörter sollten vorzugsweise aus Buchstaben und Zahlenkombinationen bestehen und öfters gewechselt werden.
  • Ein Rechtsanspruch der Benutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Maria Sibylla Merian-Gesamtschule besteht nicht.
  • Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann nicht gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt einer Öffentlichmachung gleich.

    Zuwiderhandlungen
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
  • Insbesondere der Missbrauch des Internet-Zugangs kann schwere disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Die Benutzer-Ordnung ist mit dem Tage der Verabschiedung durch die LehrerInnen-Konferenz am 13.3.2001 in Kraft getreten.

Zuletzt geändert: Mon, 28. M05 2018, 12:04